Unfallversicherung gesetzliche, Homeoffice
Ein Heimarbeiter ist im Falle eines Falles genauso wie ein Büroarbeiter versichert: über die Deutsche Desetzliche Unfallversicherung (DGUV). Sie zahlt Behandlung und Rehabilitation nach einem Unfall am Arbeitsplatz. Allerdings nur dann, wenn der Unfall bei der beruflichen Arbeit entstanden ist. Und es gibt noch einen erheblichen Unterschied.
Der Büroarbeiter genießt auf dem Weg zur zur Kaffeemaschine im Büro oder sogar auf dem Weg ins Bistro während der Mittagspause den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Für den Heimarbeiter endet der gesetzliche Unfallschutz an der Tür des Home Office.
Wenn der Heimarbeiter sich aus der Küche eine Tasse Kaffee holt, dann betritt er privaten Raum, dann endet der Geltungsbereich der gesetzlichen Unfallversicherung. Das gilt beispielsweise auch für Toilettengänge. Der gesetzliche Unfallschutz setzt aber beim Verlassen der Wohnung wieder ein. Nämlich dann, wenn der Arbeitnehmer vom Home Office in die Firma fährt.