Privatrechtsschutzversicherung, Abgrenzung zur Privathaftpflichtversicherung
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Version vom 4. Oktober 2020, 05:50 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Die Rechtsschutzversicherung schützt, ermöglicht dem VN aktiv seine Rechtsinteressen zu verfolgen und seine eigenen Ansprüche auch anwaltlich/gerichtlich durchzusetzen, geltend zu machen.
Die Privathaftpflichtversicherung hingegen schützt den Versicherungsnehmer vor Schadenersatzansprüchen Dritter, wehrt unberechtigte Ansprüche ab oder begleicht berechtigte Forderungen.
👁 Siehe auch: Privathaftpflichtversicherung
Schlagwort: Unterschied Rechtsschutzversicherung Haftpflichtversicherung
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