Firmenrechtsschutzversicherung, Diskriminierungsrechtsschutz
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Version vom 10. Oktober 2020, 10:27 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
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Grundlage dieses Bereiches ist der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Wer gegen dieses verstößt begibt sich in die Gefahr wegen Diskriminierung (Geschlecht, Hautfarbe, Alter und mehr) sich zu verantworten.
Mitarbeiter und Kunden machen dem ihnen zustehenden Recht immer mehr Gebrauch und scheuen nicht mehr den Klageweg. Für Unternehmer und Selbständige, die mit Einstellungen und Personal, insbesondere auch mit ausländischen Arbeitnehmern, zu tun haben, ein immer wichtig werdender Baustein beim Rechtsschutz.
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