Firmenrechtsschutzversicherung, Diskriminierungsrechtsschutz
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Version vom 12. Oktober 2020, 08:46 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Grundlage dieses Bereiches ist der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Wer gegen dieses verstößt begibt sich in die Gefahr wegen Diskriminierung (Geschlecht, Hautfarbe, Alter und mehr) sich zu verantworten.
Immer mehr Kunden wie auch Mitarbeiter machen Gebrauch vom Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz und klagen auf Schadenersatz. Für jeden Betrieb wie dem Selbständigen die Personal beschäftigen, insbesondere mit ausländischen Arbeitnehmern, gewinnt dieser Schutz an Bedeutung.
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