Firmenrechtsschutzversicherung, Kündigung durch Versicherungsnehmer

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Ordentliche Kündigung

Die Firmenrchtsschutzversicherung kann. mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres kündigen, sofern das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr identisch ist.

⚠️ Das muß aber nicht so sein. schauen Sie in den Vertrags-, Tarifbedingungen nach !


Außerordentliche Kündigung auf Grund eines Schadenfalls

Im Schadenfall kann der Versicherte von seinem ausserordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen (die Versicherungsgesellschaft ebenfalls!). Die Police kann mit einer Frist von 1 Monat nach der Mitteilung zur Leistung beendet werden.

⚠️ Dem Versicherungsunternehmen steht bis zum Ablauf des Versicherungsjahres die volle Prämie zu!. Ggf. dann doch zum Ende des Versicherungsjahres kündigen.


Sonderkündigungsrecht Beitragserhöhung

Wenn der Beitrag ohne Leistungsverbesserung erhöht wird, dann kann der Rechtsschutz gekündigt werden. Der Rechtsschutz kann mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Nicht aber vor dem Termin der Erhöhung des Beitrages.


Kündigung wegen Wegfall des versicherten Risikos

Wird das Gewerbe, der Betrieb aufgegeben, besteht ein Kündigungsrecht.

👁 Siehe auch: Firmenrechtsschutzversicherung, Versichererwechsel


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