Firmenrechtsschutzversicherung, Streitwert / Gegenstandswert

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Der Streitwert wird auch als Gegenstandswert bezeichnet. Dieser wird in einigen Standardfällen durch das Gesetz vorgegeben und lässt dem Anwalt und dem Gericht keinen Spielraum bei der Gebührenfestlegung.

Der Streitwert dient zur Ermittlung der Gebührenstufe. Die erste Gebührenstufe für Anwaltskosten beträgt 45,00 € und gilt für Streitwerte bis 500,00 €. Je nach entfalteter Tätigkeit kann der Anwalt diese Gebührenstufe nun mit einem Faktor multiplizieren, der sich aus der Art der Tätigkeit ergibt. Für ein gerichtliches Mahnverfahren beträgt dieser Faktor z.B. 1,5; für eine Klage 2,5. Hinzu kommen noch die Kosten für Porti, Telefonate und der Mehrwertsteuer.




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