Hausratversicherung, Datenschaden
Im Regelfall sind im Rahmen der Hausratversicherung die Datenrettungskosten versichert.
Konkret sind die tatsächlich entstandenen, notwendigen Kosten für die technische Wiederherstellung von Daten (maschinenlesbare Informationen) und Programmen versichert.
Eigenschaften der Daten
- Elektronisch gespeicherte Daten- ausschließlich private Nutzung der Daten
- Substanzbeschädigung am Datenträger durch Verlust, Beschädigung oder nicht mehr verfügbar
Die Kosten für eine versuchte technische Wiederherstellung der Daten werden ersetzt.
Nicht versichert sind
- Kosten für die Wiederherstellung von Daten und Programmen, zu deren Nutzung der Versicherungsnehmer nicht berechtigt ist, wie z.B. sog. Raukopien
- Kosten für die Wiederherstellung von Daten und Programmen, für die der Versicherungsnehmer ein Rücksicherungsmedium oder ein Installationsmedium besitzt.
- Kosten für den Erwerb einer erneuten Lizenz (Wiederbeschaffungskosten)
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