Ehrenamtsversicherung

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Seit 2005 besteht gesetzlicher Unfall - Versicherungsschutz. Viele Menschen engagieren sich in Ehrenämtern im öffentlichem wie auch im bürgerlichem Bereich.

Wesentliche Merkmale: Die Tätigkeit ist freiwillig, kann regelmäßig oder sporadisch nachgegangen werden, erfolgt unentgeltlich und ist im Interesse der Allgemeinheit. Es besteht keine Unterscheidung zwischen einem eingetragenem und nicht eingetragenem Verein.


Die Versicherungspflicht ist von verschiedenen Faktoren, Situationen abhängig.

Art der ehrenamtlichen Tätigkeit Versicherung
Gewähltes Amt in gemeinnütziger Organisation Träger, bzw. dessen Haftpflichtversicherung
Ehrenamt in Bürger-, Anwohnerinitiativen ohne Träger
Ehrenamt im eingetragenen Verein
Nicht gewähltes Ehrenamt in Vereinen o. Organisationen, keine Vereinshaftpflichtversicherung

Art der ehrenamtlichen Tätigkeit Versicherung Gewähltes Amt in gemeinnütziger Organisation Träger (bzw. dessen Haftpflichtversicherung) Ehrenamt in Anwohner-/Bürgerinitiativen ohne Träger Sammel-Haftpflicht der Länder Ehrenamt in eingetragenen Vereinen Vereinshaftpflicht (sofern vorhanden) Nicht gewähltes Ehrenamt in Vereinen oder Organisationen (ohne Vereinshaftpflicht) Private Haftpflichtversicherung





Informationen zur Ehrenamtsversicherung des Bundes erhalten Sie hier https://ehrenamt.bund.de

⚠️ Die Regelungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland.

und Detailnformationen zur Ehrenamtsversicherung der einzelnen Bundesländer erhalten Sie folgend:


Bundesland (Landeshauptstadt) Internetseite Kontakt
Land Baden-Württemberg (Stuttgart) Sozialministerium Baden Württemberg Kontaktseite
Freistaat Bayern (München) Bayerisches Staatsministerium Kontaktseite
Land Berlin (Berlin) Berlin.de - Bürgeraktiv Impressum
Land Brandenburg (Potsdam) Ehrenamt in Brandenburg poststelle@stk.brandenburg.de
Freie Hansestadt Bremen (Bremen) Bürgerengagement Bremen Impressum
Freie und Hansestadt Hamburg (Hamburg) ... ...
Land Hessen (Wiesbaden) Staatskanzlei Hessen Tel.: 0611 32 - 3815
Land Mecklenburg-Vorpommern (Schwerin)l Mecklenburg Vorpommern Kontaktseite
Land Niedersachsen (Hannover) Land Niedersachsen Kontaktseite
Land Nordrhein-Westfalen (Düsseldorf) Nordrhein-Westfalen Kontaktseite
Land Rheinland-Pfalz (Mainz) Rheinland-Pfalz Staatskanzlei Kontaktseite
Saarland (Saarbrücken) Saarland Staatskanzlei ehrenamt@staatskanzlei.de

Tel.: (0681) 501-2342 oder -1153
Fax: (0681) 501-1361

Freistaat Sachsen (Dresden) Freistaat Sachsen Staatsministerium engagement@sms.sachsen.de
Land Sachsen-Anhalt (Magdeburg) Landesportal Sachsen Anhalt Kontaktseite
Land Schleswig-Holstein (Kiel) Staatskanzlei Schleswig-Holstein Kontaktseite
Freistaat Thüringen (Erfurt) Freistaat Thüringen Staatskanzlei poststelle@tsk.thueringen.de


Träger der gesetzlichen Unfallversicherung

sind die gewerblichen Berufs-, wie auch landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften sowie die Versicherungsträger der öffentlichen Hand, z.B. Unfallkassen, Landesunfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbände. Dies sind:

(DGUV) Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung - Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand: www.dguv.de

(SVLFG) Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau : www.svlfg.de


👁 Siehe auch:http://www.vereinsversicherung.de
👁 Siehe auch:http://www.vereinshaftpflichtversicherung.org
👁 Siehe auch:http://www.versicherungsvergleich.de
👁 Siehe auch:http://www.ehrenamtsversicherung.de


Schlagwort: Schutz im Ehrenamt, Versicherungsschutz Ehrenamt


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