Wartezeiten

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Versicherungen ersetzen Schäden die nicht vorhersehbar sind. Schäden die absehbar sind werden nicht erstattet. Daher gibt es für bestimmte Versicherungen eine sog. Wartezeit. D.h., tritt das Schadenereignis in dieser Zeit ein besteht für den Versicherer keine Leistungsverpflichtung.

Für die einzelnen Versicherungsbereiche und Untersparten gelten unterschiedliche Wartezeiten.



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