Subsidaritätsklausel

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Eine Subsidiaritätsklausel regelt, dass kein Anspruch auf Versicherungsleistung geltend gemacht werden kann, wenn das vom Schaden betroffene Interesse schon anderweitig versichert wurde.



Schlagwort: Elementarschaden, Elementarschäden, Unwetterversicherung, Sturmschäden

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