Privatrechtsschutzversicherung, ohne Wartezeiten
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Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit beim Versichererwechsel
Keine Karenzzeit gibt es zum Beispiel beim Privatrechtsschutz wenn ein Versichererwechsel erfolgt. Voraussetzung der Altvertrag geht nahtlos in die neue Versicherung über und der neue Vertrag enthält die gleichen Vertragsinhalte.