Informationssystem Betriebsschliessungsversicherung
Schließungen von Gastronomieeinrichtungen wie auch Hotels, führten zum Streit mit den Versicherern bzw. des bestehenden Versicherungsschutzes. Etliche Klagen sind anhängig. Die bisherige Rechtsprechung fiel unterschiedlich aus.
Nun stehen vom Gesamtverband der Versicherung (GDV) Musterbedingungen für die Versicherer bereit. Danach wird zwischen sechs unterschiedlichen Angeboten/Vorschlägen unterschieden. Die Unterschiede liegen im wesentlichen bei den benannten Erkrankungen. Mit diesen Bedingungen wird für den Kunden Klarheit geschaffen. Bislang war es so, dass die Vertragsbedingungen nicht eindeutig waren.
Die Schäden durch Corona bzw. Pandemien sind alleine privatwirtschaftlich nicht versicherbar. Das Prinzip der Versicherung ist außer Kraft gesetzt, da so gut wie alle zur gleichen Zeit betroffen sind und nicht mehr alle für einen einzelnen Fall einzuspringen haben.
⚠️ Angeordnete Betriebsschließungen, die flächendeckend greifen, sind künftig eindeutig vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Bereits im Juni 2020 ein Absicherungssystem vorgeschlagen, das staatliche Ad-hoc-Hilfen zumindest in einem frühen Pandemie-Stadium ersetzen könnte.
Die Ausschreibung eines Forschungsprojektes durch das Finanzministerium.
Im Moment konzentriere sich die Politik jedoch auf die Bekämpfung der Pandemie, kurzfristig sei daher keine Entscheidung zum GDV-Vorschlag zu erwarten. „Es bleibt ein Thema für das Bundestagswahljahr“, so Asmussen. „Dafür konkretisieren wir unser Konzept weiter.“