Betriebsunterbrechungsversicherung

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Kommt es auf Grund eines Sachschadens zum Stillstand des Betriebs bleiben die Fixkosten weiterhin bestehen. Der Verlust von Kunden und Nachteile im Wettbewerb können schwerwiegende Folgen einer Betriebsunterbrechung sein und ziehen meist finanzielle Auswirkungen nach sich. Die Betriebsunterbrechungsversicherung für Kleinbetriebe versichert kleine und mittelständische Gewerbebetriebe, Selbständige und Freiberufler.

  • Gegenstand der Betriebsunterbrechungsversicherung

Führt ein Sachschaden an einer dem Betrieb dienenden Sache zu einer Betriebsunterbrechung, so erstattet die Betriebsunterbrechungsversicherung für Kleinbetriebe den dadurch entstandenen Unterbrechungsschaden

  • versicherte Kosten

Erstattet werden auf Grund eines Sachschadens die nicht erwirtschafteten Gewinne sowie die fortlaufenden und umsatzunabhängigen Betriebskosten für die Dauer des vereinbarten Haftungszeitraums. Auch die anfallenden Schadenminderungskosten werden erstattet.

  • Versicherte Schäden

Schäden an versicherten Sachen des Betriebes, die zu Betriebsunterbrechungen führen wie: Feuer, Einbruchdiebstahl mit Vandalismus und Raub, Leitungswasser, Sturm und Hagel, Elementarschäden (Erdbeben, Überschwemmung, Erdrutsch, Lawinen)

  • Nicht versicherte Gefahren und Schäden
  • Schäden durch

- Krieg
- Kernenergie
- Innere Unruhen
- Vorsatz des Versicherungsnehmers

Einschränkungen in den einzelnen Bausteinen


Feuerversicherung

- Nutzwärmeschäden
- Sengschäden


  • Leitungswasserversicherung

- Planschwasser
- Reinigungswasser
- Schwamm
- Flüssigkeiten aus ortsfesten Wasserlöschanlagen


  • Sturmversicherung


- Schäden durch Lawinen
- Sturmflut
- Eindringen von Regen
- Hagel
- Schnee
- Schmutz durch nicht ordnungsmäßig geschlossene Öffnungen

  • Elementarschadenversicherung

- Schäden durch Sturmflut

  • Ermittlung der Versicherungssumme

Die Ermittlung der Versicherungssumme entspricht der Vorgehensweise wie bei der Geschäftsinhaltsversicherung.

  • Leistungen im Schadensfall

Der nicht erwirtschaftete Betriebsgewinn und die fortlaufenden Kosten für bis zu 12 Monate seit Eintritt des Sachschadens der zur Betriebsunterbrechung führte wird ersetzt.



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