Aufsichtspflicht

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Eine Aufsichtspflicht haben: Eltern, Vormund, Lehrer, Ausbilder (nicht abschließend) . Aufsichtspflichtige Personen sind grundsätzlich zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den der zu Beaufsichtigende einem Dritten widerrechtlich zufügt; ein Verschulden des Täters (des zu Beaufsichtigenden) ist nicht erforderlich. Siehe § 832 BGB..


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