Aufsichtspflichtverletzung
Aus Versicherungen.org Wiki
Version vom 11. Januar 2021, 07:47 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Eine Aufsichtspflicht haben Eltern, Vormund, Lehrer, Ausbilder (nicht abschließend. Aufsichtspflichtige Personen sind grundsätzlich zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den der zu Beaufsichtigende einem Dritten widerrechtlich zufügt; ein Verschulden des Täters (des zu Beaufsichtigenden) ist nicht erforderlich.
< zurück Einträge vorwärts > Alle Einträge zur Versicherung allgemein anzeigen zur Hauptseite
Tel.: 08105 - 778960
info@versicherungsvergleich.de
WhatsApp: 08105 - 7789 881
Sofortanfrage / Angebot
-.-.-.-