Privatrechtsschutzversicherung, Erbrechtsschutzversicherung

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Die Privatrechtsschutzversicherung enthält i.d.R. lediglich eine erste anwaltliche Beratung in Sachen Erbrecht.

Sollte ein Rechtsstreit zu befürchten sein sollte das Erbrecht umfassend versichert werden.


Bei Versicherungsabschluss muss der Erblasser noch am Leben sein.




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