Privatrechtsschutzversicherung, ohne Wartezeiten
Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit beim Versichererwechsel
Keine Wartezeit gibt es zum Beispiel beim Privatrechtsschutz wenn ein Versichererwechsel erfolgt. Voraussetzung der Altvertrag geht nahtlos in die neue Versicherung über und der neue Vertrag enthält die gleichen Vertragsinhalte.
Gängige Wartezeiten
- Privatrechtsschutzversicherung
- Beratungsrechtsschutz - keine Wartezeiten
- Schadenersatz - keine Wartezeiten
- Steuerrecht - keine Wartezeiten
- Opferrechtsschutz - keine Wartezeiten
- Verwaltungsrecht - 3 Monate Wartezeiten
- Unterhaltsrechtsschutz - 12 Monate Wartezeiten
- Scheidungsrechtsschutz - 36 Monate Wartezeiten
- Berufs, Arbeitsrechtsschutz
- Disziplinarrecht - keine Wartezeiten
- Standesrecht - keine Wartezeiten
- Arbeitsrecht - 3 Monate Wartezeiten
- Verkehrsrechtsschutz
- Steuerecht - keine Wartezeiten
- Strafrecht - keine Wartezeiten
- Verwaltungsrecht (Verkehrssachen) - keine Wartezeiten
- Sozialrecht - keine Wartezeiten
- Mietrechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten - keine Wartezeiten
- Wohnungsrecht - 3 Monate Wartezeiten
- Grundstücksrecht - 3 Monate Wartezeiten
- Steuerrecht - 3 Monate Wartezeiten
👁 Siehe auch: Privatrechtsschutzversicherung, Wartezeiten
👁 Siehe auch: Privatrechtsschutzversicherung, Kündigung
Schlagwort: keine Wartezeiten, Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit
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