Zeitwert
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Zeitwert
Versicherungsentschädigungen erfolgen häufig nach dem sogenannten Zeitwert des Gegenstandes/Objektes. Hierbei erfolgt ein Abzug für Alter und Nutzung des Gegenstandes. XXX
Der Zeitwert wird nötigenfalls durch einen Gutachter/Gutachten festgestellt.
Siehe auch: Neuwert, Zeitwert, Wiederbeschaffungswert, gemeiner Wert
Schlagwort: Zeitwert, Zeitwertentschädigung