Subsidärshaftung

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Eine nachrangige Haftung wird als Subsidärhaftung bezeichnet. Beispiel: Ein Dritter (außerhalb des Versicherungsvertrages) wird zur Kostenübernahme herangezogen. Die Subsidärhaftung gilt immer dann, wenn ein Dritter hierzu verpflichtet wurde.






👁 Siehe auch: Subsidaritätsklausel
👁 Siehe auch: XXX

👁 Siehe auch: XXX
👁 Siehe auch: XXX






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