Subsidärshaftung
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Version vom 2. Februar 2021, 08:06 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Eine nachrangige Haftung wird als Subsidärhaftung bezeichnet. Beispiel: Ein Dritter (außerhalb des Versicherungsvertrages) wird zur Kostenübernahme herangezogen. Die Subsidärhaftung gilt immer dann, wenn ein Dritter hierzu verpflichtet wurde.
👁 Siehe auch: Subsidaritätsklausel
👁 Siehe auch: Kfz-Versicherung,
👁 Siehe auch: Rechtsschutzversicherung,
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