Verbraucherinformation
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Version vom 3. Februar 2021, 13:17 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
1994 wurde die behördliche Genehmigungspflicht für alle Versicherungsbedingungen festgelegt. Die Versicherungsnehmer müssen, ab 01-01-1995, vor Abschluss eines Vertrages schriftlich über die vertragsrelevanten Tatsachen, Bedingungen informiert werden.
Gleiches gilt während der Vertragslaufzeit. Hierbei handelt es sich im wesentlichen um:
- Name, Anschrift des Versicherers
- Versicherungsbedingungen
- ggf. besondere Bedingungen
- versicherter Tarif/Tarife
- Vertragsinhalte
- Laufzeit des Verlages
- Widerrufsmöglichkeiten
- Beschwerdestellen
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