Pferdehalterhaftpflichtversicherung
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Version vom 7. Februar 2021, 18:23 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
In der Pferdehalterhaftpflichtversicherung sind Schäden an Dritten abgedeckt, die durch ein pferdetypisches Verhalten entstanden sind – verschuldensunabhängig. Im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Versicherungsschutz der Pferdehalterhaftpflichtversicherung beinhaltet.
⚠️ Es ist zwischen Pferdehalter, der i.d.R. auch der Pferdeeigentümer ist und dem Pferdehüter zu unterscheiden, letztere benötigen eine eigene Pferdehüterhaftpflichtversicherung.
👁 Siehe auch: Pferdehüterhaftpflichtversicherung
👁 Siehe auch: XXX