Bauherren - Merkblatt

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Zu Ihrer Information - Für den Bauherren, die Bauherrenversicherung - Was es zu beachten gibt.


  • Feuerrohbauversicherung

Häufig wird die Feuerrohbauversicherung schon bei der Kreditvergabe verlangt. Die Feuerrohbauversicherung ist kostenfrei, wenn das Gebäude beim Versicherer nach Abschluss der Baumaßnahmen auch versichert wird. Dies ist die gängige Vorgehensweise. Die Feuerrohbauversicherung versichert das nicht unerhebliche Risiko, dass der Rohbau abbrennt. Auch Baustoffe und Folgeschäden durch Rauchentwicklung sind versichert. Werden Baumaterialien gestohlen besteht ebenfalls Versicherungsschutz.

  • Die Baufertigstellungsversicherung

ist für den Bauherren und auch für den Hausanbieter zu empfehlen. Diese Versicherung dient als Bürgschaft, wenn der Bauunternehmer die Insolvenz anmeldet. Im Rahmen der Kautionsversicherungen bieten die Versicherer hier Schutz. Es ist zwischen drei Arten von Bürgschaften zu unterscheiden:

- Die Ausführungsbürgschaft dient der Sicherung wegen eines Konkurses oder einer Zahlungsunfähigkeit des Bauunternehmers.
- Die Gewährleistungsbürgschaft dient der Sicherung, nach der Fertigstellung des Gebäudes, von Gewährleistungsschäden.
- Die Vertragserfüllungsbürgschaft Ist die Kombination zwischen Ausführungs- und Gewährleistungsbürgschaft auf die Dauer von zwei bis fünf Jahren. Die Dauer ist abhängig ob der Bau nach VOB oder BGB erfolgte.

Die Beiträge zur Baufertigstellungsversicherung werden i.d.R. von dem ausführenden Bauunternehmen getragen.

⚠️ Eine Vertragserfüllungsbürgschaft ist durch den kombinierten Versicherungsschutz für den Bauherren immer von Vorteil. Diese ist auch besser als eine Bankbürgschaft (Avalkredit), da durch die Bankbürgschaft kein Schutz für Gewährleistungsschäden besteht. Der Vorteil des Bauunternehmers: Der Kreditrahmen wird nicht beansprucht. 


  • Gesetzliche Bauhelferversicherung

Jede auf dem Bau tätige Person ist bei der Berufsgenossenschaft Bauwirtschaft (BG Bau) innerhalb einer Woche nach Baubeginn, als Helfer anzumelden. Dies ist Pflicht. Betroffen sind: alle Verwandten, Freunde, Kollegen, Schüler, Studenten und weitere, ausgenommen sind der Bauherr selbst, der Ehepartner und nur stundenweise Gefälligkeitsarbeiten durch Dritte. Bauherr und Ehepartner können sich aber freiwillig Versichern. Die Beiträge sind überschaubar, die Leistungen nicht ausreichend.

  • Private Bauhelferversicherung

Als Ergänzung zur gesetzlichen Bauhelferversicherung sehr zu empfehlen, da die Leistungen der gesetzlichen Versicherung keinen wirklich ausreichenden Schutz bieten. Versichert werden können: eine Invaliditätsleistung, Todesfallleistung, ein Krankenhaustagegeld und Bergungskosten.

  • Bauherrenhaftpflichtversicherung

Prüfen Sie, inwieweit über Ihre Privathaftpflichtversicherung Baumaßnahmen versichert sind. Häufig sind die Leistungen der Höhe nach auf maximal bis zu 50.000 € mitversichert. Von Versicherer zu Versicherer ist dies recht unterschiedlich geregelt.


Die Bauherrenhaftpflichtversicherung erfüllt drei Aufgaben:
- Sie prüft, ob und in welcher Höhe Schadenersatz besteht,
- gewährt Rechtsschutz zur Abwehr unberechtigter Ansprüche und
- gleicht den Schaden bei berechtigtem Anspruch aus.


Der Bauherr selbst hat gesetzliche Sorgfaltspflichten zu erfüllen:
- Die Verkehrssicherungspflicht
: Der Bauherr muss die Baustelle ausreichend absichern, damit Unfälle vermieden werden.
- Die Überwachungspflicht
: Durch regelmäßige Stichproben muss der Bauherr die Baustelle persönlich überprüfen.
- Die Auswahlpflicht
: Der Bauherr ist auch verantwortlich für die sorgfältige Auswahl der am Bau Beteiligten.


  • Bauherrenrechtsschutzversicherung

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  • Bauleistungsversicherung

Die Bauleistungsversicherung deckt Schäden, die durch menschliches Versagen, durch ungewöhnliche, außergewöhnliche Witterungseinflüsse (z.B. Sturm), aber auch durch Vandalismus entstehen. Schutz besteht über die gesamte Bauzeit und endet erst bei Fertigstellung des Objektes. Der Versicherungsbeitrag kann anteilig auf die am Bau beteiligten Unternehmen umgelegt werden und ist zudem steuerlich abzugsfähig.

Zu Ihrer Information: Bauherr "Was es zu beachten gibt" als PDF


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