Statusfeststellungsverfahren
Aus Versicherungen.org Wiki
Version vom 12. März 2021, 07:58 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „ Durch ein Statusfeststellungsverfahren wird geprüft und festgestellt ob Mitarbeiter sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten ausüben oder selbständig s…“)
Durch ein Statusfeststellungsverfahren wird geprüft und festgestellt ob Mitarbeiter sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten ausüben oder selbständig sind.
Gesetzlich vorgeschrieben ist ein Statusfeststellungsverfahren bei der Mitarbeit des Ehepartners ,des Lebenspartner oder die Angehörigen bei geschäftsführenden Gesellschaftern.