Statusfeststellungsverfahren

Aus Versicherungen.org Wiki
Version vom 12. März 2021, 08:01 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Durch ein Statusfeststellungsverfahren wird geprüft und festgestellt ob Mitarbeiter sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten ausüben oder selbständig sind.

Gesetzlich vorgeschrieben ist ein Statusfeststellungsverfahren bei der Mitarbeit des Ehepartners/Lebenspartners oder bei Angehörigen von geschäftsführenden Gesellschaftern.


< zurück Einträge vorwärts >      Alle Einträge zur Versicherung allgemein anzeigen      zur Hauptseite 


Bim pim v02.png

















Schlagwort:Versicherungspflicht, Sozialversicherungspflicht, Rentenversicherungspflicht


-.-.-.-