Veranstaltungshaftpflichtversicherung, Abgrenzung zur Veranstaltungsrechtsschutzversicherung
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Die Rechtsschutzversicherung schützt, ermöglicht dem Versicherungsnehmer aktiv seine Rechtsinteressen zu verfolgen und seine eigenen Ansprüche auch anwaltlich/gerichtlich durchzusetzen, geltend zu machen.
Die Haftpflichtversicherung hingegen schützt den Versicherungsnehmer vor Schadenersatzansprüchen Dritter, wehrt unberechtigte Ansprüche ab oder begleicht berechtigte Forderungen.