Sportunfähigkeitsversicherung
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Version vom 24. März 2021, 08:34 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Gegen Sportunfähigkeit sind i.d.R. alle Berufssportler versicherbar, dies gilt für alle Sportarten.
Als Berufssportler gilt, der seinen Lebensunterhalt zu mehr als 50 % mit dem Sport verdient.
Versicherungsschutz besteht, wenn der/die Versicherte während der Vertragslaufzeit durch Krankheit oder Unfall zweifelsfrei sportunfähig wird. Dies bezieht sich auf die in der Police genannte Sportart.
Versicherbar sind
- die andauernde 100% ige Sportunfähigkeit -
Diese Leistung erfolgt als Einmalzahlung, wenn die dauernde und vollständige Sportunfähigkeit zweifelsfrei festgestellt wurde.
- Todesfallleistung Stirbt die versicherte Person an den Folgen eines Unfalls zahlt der Versicherer die vereinbarte Versicherungssumme aus.