Schadenminderungspflicht
Aus Versicherungen.org Wiki
Version vom 2. April 2021, 07:41 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Der Versicherungsnehmer hat so zu handeln, dass ein eingetretener Schaden nicht größer wird, d.h. Er ist verpflichtet zur Schadenminderung beizutragen.
Der VN hat die Weisungen des Versicherers zur Vermeidung von Folgeschäden zu befolgen. Liegt eine grob fahrlässige Verhaltensweise des VN bei den Abwendungs- und Minderungspflichten vor, ist der Versicherer berechtigt nur eine Teilentschädigung zu leisten.
👁 Siehe auch:
Obliegenheiten / Obliegenheitsverletzungen
< zurück Einträge vorwärts > Alle Einträge zur Versicherung allgemein anzeigen zur Hauptseite
Tel.: 08105 - 778960
info@versicherungsvergleich.de
WhatsApp: 08105 - 7789 881
Sofortanfrage / Angebot
Schlagwort: Schadenminderungspflicht, Schadenminderung, Obliegenheiten
-.-.-.-