Krankenversicherungswechsel PKV-GKV

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Ein Wechsel in die Private Krankenversicherung ist für freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherungen bzw. Krankenkassen jederzeit möglich.

Zu den in Frage kommenden Personengruppen gehören Sie, wenn Sie Arbeitnehmer

  • mit einem monatlichen Bruttogehalt von mind. (in ) bei 12 Monatsgehältern
  • bzw. einem Jahresbruttogehalt von mind. (in ) sind -

oder selbständig, freiberuflich tätig oder gewerbetreibender sind. Darüber hinaus gehören Beamte und Beamtenanwärter - unabhängig von ihrem Einkommen zu dieser Personengruppe.

Was zählt zum Brutto-Arbeitsentgeld bzw. Brutto-Jahresarbeitsentgeld Gehalt?

  1. Vermögenswirksame Leistungen
  2. Sachbezüge
  3. Überstundenzuschläge
  4. Ortszuschläge
  5. Weihnachtsgeld
  6. Urlaubsgeld
  7. Bonus, der jährlich gezahlt wird
  8. Steuerpflichtige Einkünfte, die aus einer Beschäftigung erzielt werden
  9. Alle regelmäßigen Zulagen

Eventuell lohnt es sich in Grenzfällen mit dem Arbeitgeber zu reden, um der Krankenversicherungs-pflicht zu entgehen. Das kann Einsparungen für den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber bringen. Sollten alle Versuche, aus der GKV herauszukommen scheitern, helfen nur noch gute Zusatzversicherungen. Hinweis: Trotz eingehender Recherchen ist es nicht ausgeschlossen, dass sich aufgrund der Vielzahl der Zahlen sowie des umfangreichen Themenkomplexes Fehler eingeschlichen haben. Eine Gewährleistung/Haftung ist aus diesem Grund nicht möglich.