Unfallversicherung gesetzliche, Wegeunfälle
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Der Unfallversicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung gilt bei Wegeunfällen auch für einen dritten Ort. Die einschränkenden Kriterien fallen künftig weg. So entschied das Bundessozialgericht am 30-01-2020, (B 2 U 2/18 R .
Bisher war die Rechtsprechung uneinheitlich.
Wenn der Weg zur Arbeit nicht von der Wohnung aus angetreten wird und der Arbeitsweg nicht an der Wohnung endet, spricht man von einem dritten Ort. Gemeint sind hier die Wohnungen von Freunden, Partnern und Verwandten.