Hundehaftpflichtversicherung, generelle Ausschlüsse

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Nicht versichert sind i.d.R.

- Eigenschäden
- Schäden durch bestimmte Hunderassen - von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich geregelt
- Schäden die durch gewerblich eingesetzte Hunden entstehen
- Anzeigepflichtverletzungen - Beispiel: falsche Angaben des Versicherungsnehmers zu Rasse und/oder Anzahl der
- versicherten Hunde
- Schäden die durch Nichtbeachtung von Versicherungsbedingungen entstehen - Beispiel: Missachtung der Leinenpflicht
- fahrlässig herbeigeführte Schäden durch den Hundehalter und deren Familienmitglieder,


Siehe auch:
Hundehaftpflichtversicherung, Leinenpflicht
Eigenschaden


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