Hunderechtsschutzversicherung

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Die Rechtsschutzversicherung ist für private Hundebesitzer, die sich gegen das Kostenrisiko aus Rechtsstreitigkeiten um den Hund absichern wollen.

  • Subsidärhaftung

Eine nachrangige Haftung wird als Subsidärhaftung bezeichnet. Beispiel: Ein Dritter (außerhalb des Versicherungsvertrages) wird zur Kostenübernahme herangezogen. Die Subsidärhaftung gilt immer dann, wenn ein Dritter zum Schadenersatz verpflichtet wurde.

  • Leistungen des Versicherers (als Subsidärhaftung)

- anwaltliche Erstberatung bei rechtlichen Problemen um den Hund
- Schadenersatzrechtsschutz;
- Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz, ohne Wartezeit
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht;
- Steuergerichtsrechtsschutz, i.d.R. mit 3 Monate Wartezeit
- Verwaltungsgerichtsrechtsschutz, i.d.R. mit 3 Monate Wartezeit

  • Abgrenzung zur Hundehaftpflichtversicherung


Siehe auch:
Hundehaftpflichtversicherung


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