Versicherungsort
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Hiermit wird der räumliche Geltungsbereich für den Versicherungsschutz benannt.
Dies trifft i.d.R. bei der Sachversicherung zu. Durch eine sogenannte Außenversicherung (erweiterter Versicherungsort) kann der Schutz aber erweitert werden. Versicherte Gegenstände können sich an unterschiedlichen Orten befinden. Auch hier lassen sich durch Vereinbarungen Regelungen finden, die dem Bedarf des Versicherungsnehmers entsprechen. Wird ein versicherter Gegenstand dauerhaft vom Versicherungsort entfernt, erlischt üblicherweise der Versicherungsschutz.
Siehe auch:
Außenversicherung
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