Privatrechtsschutzversicherung, Deckungsbeschränkungen

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Diese Fälle sind vom Rechtsschutz ausgenommen.

- die Ursache liegt innerhalb der Wartezeit,
- aus einer vorsätzlicher Handlung,
- aus einer rechtswidriger Handlung,
- Streitigkeiten zwischen Mitversicherten,
- wenn mangelnde Erfolgsaussichten bestehen.



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