Unfallversicherung private, Definition Unfall

Aus Versicherungen.org Wiki

Nach der Definition der Versicherer: "Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet." Treffen alle Punkte zu ist der Versicherer zur Leistung verpflichtet.


Siehe auch:
Eigenbewegungsschaden
Unfallversicherung private, Insektenstich
Unfallversicherung private, Sturz
Unfallversicherung private, erhöhte Kraftanstrengung


< zurück Einträge vorwärts >      Alle Einträge zur privaten Unfallversicherung anzeigen      zur Hauptseite 


Bim pim v02.png

















Schlagwort: Unfallversicherung private, private Unfallversicherung, wann liegt ein Unfall vor, Unfalldefinition, Unfallbegriff
.-.-.-.