Freistellungsauftrag stellen
Aus Versicherungen.org Wiki
Version vom 4. Mai 2021, 07:05 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Die persönliche Steuernummer (IdNr) ist bei Stellung eines Freistellungsauftrags immer anzugeben. Diese Nummer wird jedem Bürger ab der Geburt zugeteilt.
Kennen Sie Ihre IdNr nicht, so können Sie unter Steuerindentifikationsnummer diese beim Bundeszentralamt für Steuern abfragen.
Siehe auch:
Steuernummer / Steueridentifikationsnummer / Wirtschaftsidentifikationsnummer
< zurück Einträge vorwärts > Alle Einträge zur Versicherung allgemein anzeigen zur Hauptseite
Tel.: 08105 - 778960
info@versicherungsvergleich.de
WhatsApp: 08105 - 7789 881
Sofortanfrage / Angebot
Schlagwort: persönliche Steuernummer, Steueridentifikationsnummer
-.-.-.-