Freistellungsauftrag stellen
Aus Versicherungen.org Wiki
Version vom 4. Mai 2021, 07:09 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Die persönliche Steuernummer (IdNr) ist bei Stellung eines Freistellungsauftrags immer anzugeben. Diese Nummer wird jedem Bürger ab der Geburt zugeteilt.
Kennen Sie Ihre IdNr nicht, so können Sie unter:
diese beim Bundeszentralamt für Steuern abfragen.
Siehe auch:
Steuernummer / Steueridentifikationsnummer / Wirtschaftsidentifikationsnummer
< zurück Einträge vorwärts > Alle Einträge zur Versicherung allgemein anzeigen zur Hauptseite
Tel.: 08105 - 778960
info@versicherungsvergleich.de
WhatsApp: 08105 - 7789 881
Sofortanfrage / Angebot
Schlagwort: persönliche Steuernummer, Steueridentifikationsnummer
-.-.-.-