Privathaftpflichtversicherung, Entschädigungswert

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Die Haftpflichtversicherung ersetzt i.d.R. den Zeitwert und nicht den Neuwert. Zur Berechnung des Zeitwertes wird der Neuwert (Kaufbelege immer aufbewahren) herangezogen. Die mittlere Nutzungsdauer wird zugrunde gelegt und dann die Zeitwertentschädigungshöhe ermittelt. Auf dem Gebrauchtmarkt kann dann für den Ersatz gesorgt werden. Für technische Geräte wird i.d.R. schon nach wenigen Jahren 50% vom Neuwert abgezogen. Einige Versicherer erstatten den vollen Betrag wenn der Gegenstand nicht älter als sechs Monate ist.

Bei Gegenständen, wie Antiquitäten, Kunstobjekte und Sammelstücke, wird nicht der Zeitwert, sondern der Wiederbeschaffungswert erstattet.


Siehe auch:
Neuwert, Zeitwert, Wiederbeschaffungswert, gemeiner Wert, ideeller Wert


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Schlagwort: Haftpflicht Entschädigungswert, Entschädigungsart, Zeitwert .-.-.-.