Privathaftpflichtversicherung, versicherte Personen
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In der Familienhaftpflichtversicherung sind alle in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen versichert, das sind:
- Ehegatten,
- Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetzes,
- Eltern,
- Kinder,
- Großeltern,
- Enkel,
- Geschwister,
- Pflegeeltern,
- Pflegekinder.
Ansprüche innerhalb der Versichertengemeinschaft, untereinander, sind i.d.R. ausgeschlossen.
Siehe auch:
Privathaftpflichtversicherung, Kinder
Privathaftpflichtversicherung, deliktsunfähige Kinder
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