Hausratversicherung, Kündigung

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Hausratversicherung, Kündigung

ordentliche Kündigung
Ein- und auch mehrjährige Verträge sind jeweils zum Ablauf des Versicherungsjahres kündbar. Hierbei ist eine Frist von drei Monaten einzuhalten.

Siehe auch: Kündigung Muster/Vorlage - ordentliche Kündigung


Außerordentliche Kündigung, Anlass Beitragserhöhung,
Bei Vertragsabschluss vor dem 01-01-1991 muss die Prämienerhöhung mindestens 10 Prozent gegenüber dem Vorjahr betragen.(oder 20% in den letzten 3 Jahren betragen haben)

Vertragsabschluss 01-01-1991 bis 24-06-1994
Hier muss die Beitragserhöhung mindestens 5 Prozent gegenüber dem Vorjahr ausmachen (oder 25 % mehr gegenüber der Erstprämienerhebung ausmachen)

Vertragsabschluss ab 25-06-1994
Der Vertrag kann nach jeder Beitragserhöhung aufgekündigt werden. Bei einer außerordentlichen Kündigung beträgt die Kündigungsfrist 1 Monat.

Siehe auch: Kündigung Muster/Vorlage - ausserordentliche Kündigung Beitragserhöhung


Außerordentliche Kündigung, Anlass Schadenfall
Im Schadenfall kann der Versicherte von seinem ausserordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen (die Versicherungsgesellschaft ebenfalls!). Die Police kann mit einer Frist von 1 Monat nach der Mitteilung zur Leistung beendet werden. Achtung: Dem Versicherungsunternehmen steht bis zum Ablauf des Versicherungsjahres die volle Prämie zu! Also: Lieber doch zum Ende des Versicherungsjahres kündigen!
Siehe auch: Kündigung Muster/Vorlage - ausserordentliche Kündigung im Schadenfall
Anlass: Risiko fällt weg
Wird der Haushalt, aufgrund des Todesfalles des Vetragsnehmers oder Umzug ins Ausland, aufgelöst, dann ist die sofortige Kündigung möglich. Anteilige Beiträge werden rückerstattet.
Siehe auch: Kündigung Muster/Vorlage - ausserordentliche Kündigung Risikowegfall

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