Vereinshaftpflichtversicherung, versicherte Personen

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Unabhängig von der Art des Vereins ist es ratsam die nachfolgenden Personengruppen in den Versicherungsschutz der Vereinshaftpflichtversicherung einzuschließen:

  • Mitglieder des Vorstands
  • sämtliche Vereinsmitglieder bei der Ausübung von Tätigkeiten zu Vereinszwecken
  • Angestellt und Arbeiter des Vereins, auch wenn diese nicht Vereinsmitglied sind


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