Vereinshaftpflichtversicherung

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Die Vereinshaftpflichtversicherung ist in der Vereinswelt unverzichtbar. Sobald ein Vereinsmitglied im Auftrag des Vereins unterwegs ist, tritt im Schadensfall keine Haftpflichtversicherung (auch nicht die Privathaftpflichtversicherung) ein, es sei denn, es besteht eine Vereinshaftpflichtversicherung.

⚠️ Die Vereinshaftpflichtversicherung ist die wichtigste Grundabsicherung des Vereins.


  • Gesamtschuldnerische Haftung - Haftung des Vereinsvorstandes und des Vereins
Die Haftung des Vereinsvorstandes und des Vereines gegenüber Dritten erfolgt im Regelfall gesamtschuldnerisch. Im Extremfall, also wenn der Verein mittellos ist, haftet der Vereinsvorstand mit seinem Privatvermögen.
Vereinsversicherung tipp ohne.png Daher ist es angeraten für den Vorstand, als Zusatzdeckung, die D&O Versicherung (Directors and Offizier ) in den Schutz mit einzuschliessen.


  • Leistungen des Versicherers
Die Vereinshaftpflichtversicherung prüft Schadenersatzansprüchen Dritter, wehrt unberechtigte Ansprüche ab oder begleicht berechtigte Forderungen.


  • Pauschal versichert sind
- Personenschäden
- Sachschäden
- Vermögensschäden
- Mietsachschäden (i.d.R.)


  • Höhe der Vereinshaftpflicht Versicherungssumme
sie sollte so bemessen sein, dass wirklich allen Schadenersatzforderungen Dritter nachgekommen werden kann. D.h., je größer der Verein, die Mitgliederzahl, desto höher sollte die Deckungssumme ausfallen um allen Ansprüchen (Sach-, Personen- und Vermögensschäden) auch gerecht zu werden. Es wird i.d.R. eine Versicherungssumme in Höhe von 10 Mio. empfohlen.


  • Leistungen - Übersicht zur Vereinshaftpflichtversicherung
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  ist versichert
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  ist nicht versichert, versicherbar
Leistungsinhalte Vereinshaftpflicht Vermögensschaden Vereinshaftpflicht mit D&O Vorstands Absicherung
Versicherungsschutz für Tätigkeiten, die dem Satzungszweck dienen
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Absicherung bei gesetzlichen und vertraglichen Haftpflichtansprüchen
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Absicherung bei öffentlich-rechtlichen Haftungsansprüchen
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Versicherungsschutz bei Verletzung von Geheimhaltungspflichten
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Absicherung bei Verletzung von Schutz- und Urheberrechten
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Absicherung bei Verletzung von Persönlichkeits- und Lizenzrechten
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Übernahme von Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten (passiver Rechtsschutz)
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Versicherungsschutz für Vertrauensschäden
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Unterstützung bei der Abwicklung berechtigter Ansprüche
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Unterstützung bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche
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Umfassender Versicherungsschutz für Vermögensschäden
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Weltweiter Versicherungsschutz
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Persönliches Vermögen der Vereinsvorstände
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Versicherte Personen Vereinshaftpflicht Vermögensschaden Vereinshaftpflicht mit D & O Vorstands Absicherung
Mitglieder der geschäftsführenden Organe
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Mitarbeiter des Vereins (Ehrenamtliche und Angestellte)
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Vereinsvorstand
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  • Diese Schäden sind ausgeschlossen
Ansprüche aus Miete, Leihe, Pacht, Leasing, Verwahrungsvertrag, Abhandenkommen von Schlüsseln. Nicht abschließend, von Versicherer zu Versicherer z.T. unterschiedlich.


  • Beiträge
Der Beitragsaufwand zur Vereinshaftpflichtversicherung richtet sich nach der satzungsmäßigen Tätigkeit des Vereins sowie nach der Anzahl der Vereinsmitglieder. Weitere Faktoren zur Beitragsermittlung sind z.B.:


- die Anzahl der satzungsmäßigen Vereinsveranstaltungen pro Jahr,
- Art der Besucher der Veranstaltung (Mitglieder / Nichtmitglieder,)
- erfolgt eine Bewirtung (eigener Ausschank / Cateringunternehmen beauftragt)
- und weitere.
Vereinsversicherung tipp ohne.png Hierauf ist bei einer Vereinshaftpflichtversicherung unbedingt zu achten:

- Eine Unterversicherung muß vermieden werden, da ansonsten der Verein, die Verantwortlichen belangt werden.

- Ehrenamtlich Tätige und Helfer gehören in den Versicherungsschutz mit einbezogen.

- Für den Vereinsvorstand gehört der Einschluss der D&O Zusatzdeckung vereinbart.

- Für nicht satzungsmäßige Veranstaltungen gehört die Veranstaltungshaftpflichtversicherung mit eingeschlossen.

- Die Leistungen der Versicherer differieren. Es gilt zu vergleichen.

- Mit den Kenntnissen des Versicherungsmaklers und den Vereinsaktivitäten wird der Vertrag richtig ausgestaltet.


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  • Unterschied zwischen Vereinshaftpflichtversicherung und Vereinsrechtsschutzversicherung
Die Vereinshaftpflichtversicherung schützt den Verein vor Schadenersatzansprüchen Dritter, wehrt unberechtigte Ansprüche ab oder begleicht berechtigte Forderungen.
Die Vereinsrechtsschutzversicherung schützt, ermöglicht dem Verein aktiv seine Rechtsinteressen zu verfolgen und seine eigenen Ansprüche auch anwaltlich/gerichtlich durchzusetzen, geltend zu machen.


Siehe auch:
Vereinsrechtsschutzversicherung
Vereinsunfallversicherung
Vereinsreiseversicherung
Veranstaltungshaftpflichtversicherung


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