Allgemeine positive Klauseln
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Version vom 21. Juni 2021, 09:47 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Die folgenden Vertragsklauseln sind für den Versicherungsnehmer von Vorteil. |
- Allgemeine Klauseln, finden sich bei vielen Versicherungssparten und Tarifangeboten
- Innovationsklausel, updateklausel
- Durch die update- oder auch Innovationsklausel garantiert der Versicherer dem VN, dass sein Vertrag immer dem neuesten/aktuellsten Stand entspricht, d.h. dass automatisch alle künftig eintretenden Verbesserungen für den bestehenden Vertrag gelten. Diese Klausel bieten nicht alle Versicherer und auch nicht für alle Tarifangebote. (viele Sparten)
- Best Leistungsgarantie
- Sofern ein Versicherer am deutschen Markt eine Leistung im Rahmen der versicherten Risiken u. Schäden bietet, die im Umfang der eigenen Versicherung nicht enthalten sind, wird der Versicherer diesen Leistungsumfang der Schadenregulierung zugrunde legen. Den Nachweis des besseren Angebots hat der VN durch Vorlage von Tarifunterlagen und Bedingungen zu erbringen. Diese Zusatzleistung/Deckung finden wir überwiegend bei der (Privathaftpflichtversicherung, Hausratversicherung)
- erweiterte Vorsorge
- Hierbei handelt es sich um den innovativste Leistungserweiterung der Privathaftpflichtversicherung. Beinhaltet der Vertrag diesen Baustein, so leistet der Versicherer, auch wenn die Leistung nicht explizit im Vertrag benannt wurde, nach dem leistungsstärksten Tarifangebot anderer Versicherer. Nur wenige Anbieter! Weisen sie ihrem Versicherer nach dass ein anderes Unternehmen den Schaden bezahlen würde. Das reicht. Ist aber nicht immer ganz einfach.
- Unterversicherungsverzichtsklausel
- Was bedeutet Unterversicherungsverzicht: Eine Unterversicherung liegt vor, wenn der tatsächliche Wert des versicherten Objekts die vereinbarte Versicherungssumme übersteigt.Wird die Klausel Unterversicherungsverzicht gewährt, verzichtet der Versicherer auf die Prüfung und Anrechnung der Unterversicherung im Schadensfall und erbringt die Entschädigungsleistung bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Hausratversicherung und Gebäudeversicherung
- Infektionsklausel
- Die Versicherungsgesellschaften haben die Infektionsklausel insbesondere bei ärztlichen Berufen eingeführt. Die Versicherungsgesellschaften erbringen die vertraglich vereinbarte Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn der Versicherte aufgrund einer gefährlichen Ansteckung ein Berufsverbot erhält. Eine Leistung ist auch dann vorgesehen, wenn ein gesetzliches Berufsverbot für den Versicherten verhängt wird. Im umgekehrten Fall bedeutet das auch, ist die Infektionsklausel nicht vereinbart, so erfolgt keine Leistung für den Fall eines Berufsverbots aufgrund einer Infektion. (Berufsunfähigkeitsversicherung)
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