Inhaltsversicherung, Versicherungsort

Aus Versicherungen.org Wiki
Version vom 5. Juli 2021, 05:19 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Versicherungsschutz besteht am Versicherungsort, die im Versicherungsschein bezeichneten Geschäftsräume und Lagerräume. Neu hinzukommende Betriebsgrundstücke innerhalb Deutschlands sind bis zu bestimmten Entschädigungsgrenzen und Zeitraum automatisch mitversichert.


 Alle Einträge zur Inhalts-/ Inventarversicherung anzeigen                                     zur Hauptseite 


Bim pim v02.png

















-.-.-.-