Vereinshaftpflichtversicherung
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Die Vereinshaftpflichtversicherung ist in der Vereinswelt unverzichtbar. Sobald ein Vereinsmitglied im Auftrag des Vereins tätig ist, tritt im Schadensfall keine Haftpflichtversicherung (auch nicht die Privathaftpflichtversicherung) ein, es sei denn, es besteht eine Vereinshaftpflichtversicherung. ⚠️ Die Vereinshaftpflichtversicherung stellt die wichtigste Grundabsicherung des Vereins dar.
- Gesamtschuldnerische Haftung - Haftung des Vereinsvorstandes und des Vereins
- Die Haftung des Vereinsvorstandes und des Vereines gegenüber Dritten erfolgt im Regelfall gesamtschuldnerisch. Im Extremfall, also wenn der Verein mittellos ist, haftet der Vereinsvorstand mit seinem Privatvermögen.
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Daher ist es wichtig für den Vorstand, als Zusatzdeckung, die D&O Versicherung (directors and officers Versicherung, wird auch als Organ- und Managerhaftpflichtversicherung bezeichnet) in den Schutz mit einzuschliessen.
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- Leistungen des Versicherers
- Die Vereinshaftpflichtversicherung prüft Schadenersatzansprüchen Dritter, wehrt unberechtigte Ansprüche ab oder begleicht berechtigte Forderungen.
- - Personenschäden
- - Sachschäden
- - Vermögensschäden
- - Mietsachschäden (i.d.R.)
- Höhe der Vereinshaftpflicht Versicherungssumme
- sie sollte so bemessen sein, dass wirklich allen Schadenersatzforderungen Dritter nachgekommen werden kann. D.h., je größer der Verein, die Mitgliederzahl, desto höher sollte die Deckungssumme ausfallen um allen Ansprüchen (Sach-, Personen- und Vermögensschäden) auch gerecht zu werden. Es wird i.d.R. eine Mindest-Versicherungssumme in Höhe von 10 Mio. empfohlen.
- Leistungen - Allgemeine Übersicht zur Vereinshaftpflichtversicherung
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ist versichert
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ist nicht versichert, versicherbar
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Leistungsinhalte |
Vereinshaftpflicht Vermögensschaden |
Vereinshaftpflicht mit D&O Vorstands Absicherung
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Versicherungsschutz für Tätigkeiten, die dem Satzungszweck dienen |
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Absicherung bei gesetzlichen und vertraglichen Haftpflichtansprüchen |
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Absicherung bei öffentlich-rechtlichen Haftungsansprüchen |
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Versicherungsschutz bei Verletzung von Geheimhaltungspflichten |
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Absicherung bei Verletzung von Schutz- und Urheberrechten |
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Absicherung bei Verletzung von Persönlichkeits- und Lizenzrechten |
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Übernahme von Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten (passiver Rechtsschutz) |
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Versicherungsschutz für Vertrauensschäden |
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Unterstützung bei der Abwicklung berechtigter Ansprüche |
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Unterstützung bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche |
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Umfassender Versicherungsschutz für Vermögensschäden |
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Weltweiter Versicherungsschutz |
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Persönliches Vermögen der Vereinsvorstände |
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Versicherte Personen |
Vereinshaftpflicht Vermögensschaden |
Vereinshaftpflicht mit D & O Vorstands Absicherung
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Mitglieder der geschäftsführenden Organe |
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Mitarbeiter des Vereins (Ehrenamtliche und Angestellte) |
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Vereinsvorstand |
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- Leistungsinhalte der Vereinshaftpflichtversicherung - Tarife der Versicherer
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ist versichert
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ist nicht versichert, versicherbar
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Leistungsinhalte |
R+V |
Concordia |
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AXA |
Rhion |
Nürnberger |
XXX
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Satzungsmäßige oder aus dem Vereinszweck ergebende Veranstaltungen wie z.B. Mitgliederversammlungen, Wettbewerbe, interne Vereinsveranstaltungen |
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Absicherung bei gesetzlichen und vertraglichen Haftpflichtansprüchen |
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Absicherung bei öffentlich-rechtlichen Haftungsansprüchen |
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Versicherungsschutz bei Verletzung von Geheimhaltungspflichten |
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Absicherung bei Verletzung von Schutz- und Urheberrechten |
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Absicherung bei Verletzung von Persönlichkeits- und Lizenzrechten |
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Übernahme von Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten (passiver Rechtsschutz) |
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Versicherungsschutz für Vertrauensschäden |
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Unterstützung bei der Abwicklung berechtigter Ansprüche |
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Unterstützung bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche |
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Umfassender Versicherungsschutz für Vermögensschäden |
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Weltweiter Versicherungsschutz |
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Persönliches Vermögen der Vereinsvorstände |
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Versicherte Personen |
Vereinshaftpflicht Vermögensschaden |
Vereinshaftpflicht mit D & O Vorstands Absicherung
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Mitglieder der geschäftsführenden Organe |
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Mitarbeiter des Vereins (Ehrenamtliche und Angestellte) |
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Vereinsvorstand |
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- Schadenbeispiele Vereinshaftpflichtversicherung
- Im Rahmen einer Veranstaltung, die von einem Verein durchgeführt wurde, werden einige Besucher verletzt. Auslöser war ein nicht richtig gesicherter Grill, an dem sich mehrere Besucher des Vereinsfest schwer verbrannt haben, als dieser umgekippt ist.
- Ein Verein beteiligt sich an einem Weihnachtsmarkt mit einem eigenen Verkaufsstand. Es werden Speisen und Getränke verkauft. Es stellt sich heraus, dass viele Besucher aufgrund der verzehrten Speisen an einer Salmonellenvergiftung erkrankt sind. Bei Personenschäden können auf den Verein erhebliche :Schadenersatzforderungen zukommen. Von Lohnausfallkosten bis hin zu Schmerzensgeldforderungen.
- Für die Vereinszeitung verwendet eine angestellter Mitarbeiter des Vereins Bilder, für die der Vereine keine Bildrechte besitzt. Die Marketingagentur, die die Bildrechte besitzt, erhebt Schadensersatzansprüche aufgrund der Verletzung von Schutz- und Urheberrechten.
- Ein Mitarbeiter des Vereins versendet eine Datei mit personenbezogenen Daten der Vereinsmitglieder an eine falsche Email-Adresse. Die betroffenen Vereinsmitglieder fordern vom Verein Schadensersatz aufgrund der Verletzung von Persönlichkeitsrechten.
- Ein Tennisclub (e.V.) versäumt es die neuen Vereinsmitglieder dem Verband zu melden. Diese haben daher keinen Versicherungsschutz in der Gruppenunfallversicherung des Tennisverbandes. Bei einem Vereinsturnier verletzt sich einer der neuen Vereinsmitglieder und fordert Schadensersatz vom Tennisclub für die ausbleibenden Versicherungsleistungen der Gruppenunfallversicherung.
- Der Vereinsschatzmeister der Freiwilligen Feuerwehr versäumt die fristgerechte Beantragung von staatlichen Zuschüssen für das neue Feuerwehrfahrzeug. Einige Vereinsmitglieder erfahren von dieser Pflichtverletzung und erheben Schadensersatzansprüche gegen den Verein.
- Die Geschäftsführer eines Sportvereins haben die Dokumentationspflichten vernachlässigt. Das Finanzamt entzieht dem Sportverein den Status der Gemeinnützigkeit und erhebt auf Basis einer Schätzung die Nachzahlung von Körperschafts-, Gewerbe- und Umsatzsteuer. Der Vereinsvorstand haftet mit dem Privatvermögen für die Steuernachforderungen des Finanzamtes. Die Vereinshaftpflichtversicherung hat den entstandenen Schaden ersetzt und die Privatinsolvenz des Vereinsvorstandes abgewendet.
- Diese Schäden sind ausgeschlossen
- Ansprüche aus Miete, Leihe, Pacht, Leasing, Verwahrungsvertrag, Abhandenkommen von Schlüsseln. Nicht abschließend, von Versicherer zu Versicherer z.T. unterschiedlich.
- Der Beitragsaufwand zur Vereinshaftpflichtversicherung richtet sich nach der satzungsmäßigen Tätigkeit des Vereins sowie nach der Anzahl der Vereinsmitglieder. Weitere Faktoren zur Beitragsermittlung sind z.B.:
- - die Anzahl der satzungsmäßigen Vereinsveranstaltungen pro Jahr,
- - Art der Besucher der Veranstaltung (Mitglieder / Nichtmitglieder)
- - erfolgt eine Bewirtung (eigener Ausschank / Cateringunternehmen beauftragt)
- - und weitere.
- Was kostet eine Vereinshaftpflichtversicherung - inclusive Steuer
Vereinsart |
Mitgliederanzahl |
Jahresbeitrag
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Handwerkerverein, 2 Ausstellungen p.a. je 500 Besucher |
36 Mitglieder |
105 €
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Elternverein, 2 öffentliche Veranstaltungen |
120 Mitglieder |
133 €
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Kinderverein, 3 Kinderfeste |
80 Mitglieder |
110 €
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Pferdeverein / Pferdezuchtverein, 3 eigene Pferde, inkl. Pferdehaftpflicht |
120 Mitglieder |
320 €
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Hasenverein / Hasenzuchtverein, 3 Ausstellungen p.a. je 1.200 Besucher |
220 Mitglieder |
220 €
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Taubenverein / Taubenzuchtverein |
30 Mitglieder |
80 €
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Vogelverein / Vogelzuchtverein, 2 Vogelschauen p.a. |
120 Mitglieder |
120 €
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Hundeverein / Hundezuchtverein |
90 Mitglieder |
105 €
|
Katzenverein / Katzenzuchtverein, 3 Ausstellungen p.a. je 300 Besucher |
130 Mitglieder |
150 €
|
Seniorenverein |
110 Mitglieder |
85 €
|
Männerverein, Kirmesveranstalter mit 1.000 Besuchern |
36 Mitglieder |
180 €
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Jugendverein, 3 Veranstaltungen mit je 500 Besuchern |
76 Mitglieder |
133 €
|
Tierheimverein |
90 Mitglieder |
105 €
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Fussballverein |
100 Mitglieder |
135 €
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Gesangsverein |
230 Mitglieder |
230 €
|
Wissenschaftlicher Verein |
160 Mitglieder |
134 €
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Pilz- und Naturschutzverein |
140 Mitglieder |
185 €
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Kulturverein |
50 Mitglieder |
107 €
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Faschingsverein, inkl. Veranstalter HV für Auf/Abbau Narrenbaum |
30 Mitglieder |
185 €
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Förderverein |
580 Mitglieder |
248 €
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Motorradverein |
20 Mitglieder |
85 €
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Boxverein |
50 Mitglieder |
123 €
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Kunstverein |
10 Mitglieder |
76 €
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Theaterverein |
90 Mitglieder |
89 €
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Selbsthilfeverein |
25 Mitglieder |
67 €
|
Traditionsverein, 3 Veranstaltungen je 300 Besucher |
120 Mitglieder |
180 €
|
Heimatverein, 5 Veranstaltungen je 200 Besucher |
22 Mitglieder |
220 €
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Förderverein, 2 Veranstaltungen je 800 Besucher (Kirchweih, Beachparty) |
12 Mitglieder |
294 €
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Schachclub |
90 Mitglieder |
75 €
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Gartenverein, mit 2 Vereinsfesten |
15 Mitglieder |
85 €
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Oldtimer-Club, 2 Oldtimer-Treffen je 500 Besucher |
115 Mitglieder |
146 €
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Kleingartenverein |
120 Mitglieder |
96 €
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Kirchengemeinde Kindergarten mit 100 Kindern u. 6 Erzieherinnnen |
70 Mitglieder |
214 €
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Werbegemeinschaft |
18 Mitglieder |
80 €
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Forschungsverein, 3 Tagungen mit jeweils 400 Teilnehmern |
160 Mitglieder |
190 €
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Bürgerinitiative e.V., 3 Veranstaltungen |
120 Mitglieder |
155 €
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Ballettverein |
70 Mitglieder |
80 €
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Interessengemeinschaft e.V. |
220 Mitglieder |
160 €
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Kirmesverein, 10 Veranstaltungen p.a. mit 2000 Besuchern |
70 Mitglieder |
150 €
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Reit-, Zucht- und Fahrverein, p.a. 3 Turniere |
70 Mitglieder |
150 €
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- Häufig gestellte Fragen zur Vereinshaftpflichtversicherung
.. Besteht die gesetzliche Verpflichtung sich mit einer Vereinshaftpflichtversicherung zu schützen ?
Nein, es besteht keine gesetzliche Versicherungspflicht.
.. Leistet eine Privathaftpflichtversicherung bei Schadenersatzforderungen ?
Nein, es ist eine eigenständige Vereinshaftpflichtversicherung notwendig.
.. Welche Schäden sind mit der Vereinshaftpflichtversicherung versichert ?
Versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden Dritter. Eigenschäden sind nicht versichert.
.. Wer ist versichert ?
Die Vereinshaftpflichtversicherung schützt sämtliche Mitglieder, Mitarbeiter (auch ehrenamtliche) und den Vereinsvorstand vor Schadensersatzansprüchen Dritter.
.. Wie sieht die Haftung des Vereinsvorstandes aus?
Der Vereinsvorstand haftet, ebenso wie der Verein als juristische Person, gegenüber Dritten. Die Haftung ist unbeschränkt, d.h. der Vorstand haftet mit seinem gesamten Privatvermögen. Verein und Vorstand haften gesamtschuldnerisch. Der Geschädigte hat die Wahl bei wem die Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Die D&O Versicherung (directors and Offices Versicherung, wird auch als Organ- und Managerhaftpflichtversicherung bezeichnet) ist in den Versicherungsschutz unbedingt mit einzubeziehen!
.. Welche Leistung erbringt der Versicherer ?
Der Versicherer schützt den Verein vor Schadenersatzansprüchen Dritter. Er prüft die Schadenersatzansprüche, wehrt unberechtigte Ansprüche ab oder begleicht berechtigte Forderungen.
.. Welche Versicherungssumme, Deckungssumme sollte gewählt werden ?
Als Mindestversicherungssumme sind 3 Millionen zu empfehlen. Die Pauschaldeckung schließt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ein.
Denkt man an einen Personenschaden mit Schadenersatzansprüchen auf lebenslange Rentenzahlungen wird das Risiko deutlich.
Für erweiterte Zusatzdeckungen, wie Mietsachschäden, sind niedrigere Maximalleistungen, von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich, vorgesehen.
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Hierauf ist bei einer Vereinshaftpflichtversicherung unbedingt zu achten:
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- Eine Unterversicherung muß vermieden werden, da ansonsten der Verein, die Verantwortlichen belangt werden.
- Ehrenamtlich Tätige und Helfer gehören in den Versicherungsschutz mit einbezogen.
- Für den Vereinsvorstand gehört der Einschluss der D&O Zusatzdeckung vereinbart.
- Für nicht satzungsmäßige Veranstaltungen gehört die Veranstaltungshaftpflichtversicherung mit eingeschlossen.
- Die Leistungen der Versicherer differieren. Es gilt zu vergleichen.
- Mit den Kenntnissen des Versicherungsmaklers über die Vereinsaktivitäten wird der Vertrag richtig ausgestaltet.
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- Unterschied zwischen Vereinshaftpflichtversicherung und Vereinsrechtsschutzversicherung
- Die Vereinshaftpflichtversicherung schützt den Verein vor Schadenersatzansprüchen Dritter, prüft die Ansprüche, wehrt unberechtigte Ansprüche ab oder begleicht berechtigte Forderungen.
- Die Vereinsrechtsschutzversicherung schützt, ermöglicht dem Verein aktiv seine Rechtsinteressen zu verfolgen und seine eigenen Ansprüche auch anwaltlich/gerichtlich durchzusetzen, geltend zu machen.
Siehe auch:
Vereinsrechtsschutzversicherung
Vereinsunfallversicherung
Vereinsreiseversicherung
Veranstaltungshaftpflichtversicherung
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