Deckungsanfrage im Schadenfall

Aus Versicherungen.org Wiki
Version vom 11. Oktober 2021, 06:13 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Hierunter versteht man die Anfrage bei einem Versicherer, ob ein eingetretener Versicherungsfall auch von der Versicherung gedeckt ist. Bei der Rechtsschutzversicherung ist dies von besonderer Bedeutung. Hier sollte immer, vor der Anwalts- Mandatsübertragung, eine Anfrage erfolgen.


Siehe auch
Deckungszusage / vorläufige Deckungszusage


 Alle Einträge zur Versicherung allgemein anzeigen                                            zur Hauptseite 


Bim pim v02.png
















Deckung, Deckungsanfrage, Schaden, Schadensmeldung