Deckungszusage / vorläufige Deckungszusage
Aus Versicherungen.org Wiki
Version vom 11. Oktober 2021, 06:14 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Die Deckungszusage erfolgt durch den Versicherer. Dieser erklärt rechtsverbindlich die Kostenübernahme im eingetretenen Schadenfall.
Unter vorläufiger Deckungszusage versteht man die Zusage des Versicherers, bevor der eigentliche Versicherungsvertrag zustandegekommen ist und der Erstbeitrag gezahlt, sofortigen Versicherungsschutz zu bieten.
Alle Einträge zur Versicherung allgemein anzeigen zur Hauptseite
Tel.: 08105 - 778960
info@versicherungsvergleich.de
WhatsApp: 08105 - 7789 881
Sofortanfrage / Angebot
Deckung, Deckungszusage, vorläufige Deckungszusage, vorläufige Deckung