Kapitallebensversicherung, Beitragsfreistellung

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Kapitallebensversicherung, Beitragsfreistellung

Es gibt die Möglichkeit eine Lebensversicherung beitragsfrei zu stellen. Dies kann bei finanziellen Engpässen sehr nützlich sein. Nicht alle Versicherer gestatten aber zu einem späteren Zeitpunkt die Wiederaufnahme der Beitragszahlung. Mit dem Beginn der Beitragsfreistellung wird die Versicherungssumme reduziert. Diese verringerte Summe gelangt beim Tod des VN oder zum Ablauf zur Auszahlung.

Voraussetzung für die Beitragsfreistellung: Der Lebensversicherungsvertrag muss ein bestimmtes Mindestguthaben erreicht haben. Ist dies nicht der Fall wird der Vertrag beendet und der erreichte Rückkaufswert wird um die Stornogebühr gekürzt zur Auszahlung kommen.

Ist innerhalb des Vertrages eine Zustazversicherung vereinbart, wie beispielsweise die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung oder auch eine Todesunfallversicherung, so fallen diese Leistungen mit der Prämienfreistellung weg.

Steuerrechtlich ist zu beachten, dass die Beitragsfreistellung für Verträge die vor 2005 geschlossen werden für die Dauer von 2 Jahren und für Verträge die ab 2006 geschlossen wurden für 3 Jahre steuerunschädlich vereinbart werden darf.

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