Kapitallebensversicherung, Überschussbeteiligung
Kapitallebensversicherung, Überschussbeteiligung
Mit dem Überschussbeteiligungssystem werden die Versicherungsnehmer an den Überschussen beteiligt, die das Versicherungsunternehmen aus den eingezahlten Versicherungsbeiträgen erwirtschaftet. Dies sind Überschüsse:
- aus der laufenden Verzinsung der eingezahlten Beiträge,
- dem Schlussüberschuss und der
- Beteiligung an den Bewertungsreserven.
Die Überschussbeteiligung wird nicht garantiert. Der Garantiezins, der Name sagt es bereits, ist garantiert.
Unterschreiten die tatsächlichen Kosten des Versicherer die kalkulierten Kosten, so fliessen die Gewinne daraus in die Überschussbeteiligung. Hierzu zählen Kosten- und Risikogewinne. Die am häufigsten verbreiteten Überschussbeteiligungssysteme in der Lebensversicherung und sind die verzinsliche Ansammlung und das Bonussystem.
Beim Überschussystem der verzinslichen Ansammlung werden die Überschussanteile dem Vertrag des Versicherungsnehmers gutgeschrieben und wiederkehrend verzinst. Beim Bonussystem wird aus der Überschussbeteiligung eine zusätzliche beitragsfreie Versicherung gebildet. Dadurch steigt die Versicherungsleistung jährlich an – auch für eine evtl. Todesfalleistung.
Zum Ablauf des Versicherungsvertrages wird noch der sog. Schlussüberschuss gewährt, der mit der Ablaufleistung zur Auszahlung kommt. Unter den Schlussüberschuss fallen z.B. Buchgewinne des Versicherers (Kursgewinne aus Aktien oder festverzinslichen Wertpapieren).
Gesetzliche Grundlage der Überschussbeteiligung in der Lebensversicherung ist §153 VVG (Versicherungsvertragsgesetz).
Siehe auch: Kapitallebensversicherung, Garantiezins
Schlagwort: Überschussbeteiligung, Überschuss Kapitallebensversicherung,