Versicherungsrabatte
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Version vom 1. November 2021, 08:38 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Rabattangebote, Nachlässe und Kostenübernahme von Zweitmeinungen - was ist hiervon zu halten und zu beachten.
Tarifrabatte erhalten Sie von den Versicherern. Eine Zweitmeinungskostenübernahme erhalten Sie ggf. zusätzlich vom Betreuer Ihres Vertrages, Ihrem Versicherungsmakler.
- Existenz-Gründerrabatt
- bieten so gut wie alle Versicherer in den Bereichen der Berufs-, Betriebs- und Gewerbeversicherung an. Die Spanne beträgt zwischen 10 und 30 %, evtl. sogar noch höher, für das erste ggf. bis zum dritten Versicherungsjahr. Wie lange der Existenzgründerrabatt gewährt wird ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich.
- ⚠️ Hierbei ist zu beachten, wie hoch die Normal-Prämie nach Ablauf dieser Zeit ist!
- Bündelrabatt vom Versicherer
- bieten fast alle Versicherungen, wenn mehrere Versicherungen bei ein und demselben Versicherer abgeschlossen werden. Die Grössenordnungen bewegen sich von 2 bis ca. 8%. Ob der Bündelrabatt in dieser Form für den Versicherungsnehmer wirklich von Vorteil ist, lässt sich nur bejahen, wenn der betreffende Versicherer auch tatsächlich in den verschiedenen Versicherungssparten im Vergleich zu den Mitbewerbern überall günstigere Prämien bieten würde, das ist aber praktisch nicht der Fall. Nur ein Versicherungsvergleich macht den Überblick möglich.
- ⚠️Die Beitragsunterschiede in den Sparten ob Hausratversicherung, Gebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung und auch bei den Gewerbeversicherungen sind so gross, dass der Versicherungsnehmer besser auf einen Versicherer-Bündelrabatt verzichtet und seinen Schutz "optimiert" wählt, d.h. bei den besten Versicherern mit den besten Leistungen und Beiträgen seine Verträge abschliesst. Die Einsparungen liegen dann um ein Vielfaches über dem Versicherer-Bündelrabatt. Versicherungsmakler unterhalten häufig an die hundert Anbieterkooperationen und stellen Ihnen somit den kompletten Versicherungsschutz zusammen.
- Vertrags-Laufzeitrabatt
- Hier gilt es, genau hinschauen um welche Vertragsart es sich handelt. Ist es ein Summentarif und kein Kostentarif, wie bei einer Unfallversicherung, einem Tagegeld (es ist ein fester Betrag/Summe als Leistung vereinbart, Kostensteigerungen haben auf die Prämien keinen Einfluss) und der Versicherungsschutz wird auf Dauer benötigt ist die Vertragslaufzeitvereinbarung über einem Jahr, also von 3 oder 5 Jahre zu empfehlen. Ansonsten ist immer einer Vertragslaufzeit von einem Jahr den Vorzug zu geben.
- Beitrags(rabatt)rückerstattung in der Krankenversicherung
- Hier wirkt sich die Schadensfreiheit besonders aus. Bis zu 6 Monatsbeiträge Beitragsrückerstattung sind möglich, aber nicht bei allen Krankenversicherern.
- Schadenfreiheitsrabatt in der Privat- Sachversicherung
- Sind Sie schadenfrei, wird ggf. eine Beitragsreduzierung vorgenommen oder aber eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird verringert (oder fällt ganz weg). Einige Versicherer bieten diese Rabattform an.
- erhalten Sie bei Abschluss über www.Versicherungsvergleich.de für folgende Verträge:
- - Krankenvollversicherung,
- - dread disease - schwere Krankheiten Versicherung,
- - Rüruprente,
- - Kapitallebensversicherung,
- - private Rentenversicherung,
- - Direktversicherung und der
- - selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung
- Rabatt bei Leistungsverzicht
- Hier bitte vorsichtig sein. Schnell wird sich für einen Schutz entschieden, der lückenhaft ist oder nur eine schwache Basissicherung beinhaltet. Generell ist gegen eine Grundabsicherung aber nichts einzuwenden.
- Rabatte in der KFZ Versicherung
- - Dash-cam Rabatt
- - Der Schadenfreiheitsrabatt (SFR) ist fester Bestandteil bei der Prämienkalkulation
- - Garagenrabatt, wenn Ihr Auto in der Garage steht
- - KM-Rabatt, wenn Sie nicht mehr als 6.000 km im Jahr an Fahrleistung haben
- - Werkstattrabatt, wenn Sie sich an bestimmte Werkstätten binden
- - Fahranfänger-Rabatt für den Neuling am Lenker vom Versicherer der Eltern
- - Bus-, Bahnfahrerrabatt, legen Sie Ihre Bahncard oder Bus-Jahreskarte vor
- - Einzelfahrer-/Alleinfahrerrabatt, nur der Versicherungsnehmer fährt das Kfz
- - Fahrerkreisrabatt, Fahrer sind Versicherungsnehmer, Ehe- oder Lebenspartner, Familienmitglieder
- - Erstbesitzerrabatt, das Auto kann auch 10 Jahre alt sein
- - Neuwagenrabatt, für den Halter eines Neuwagen oder Gebrauchtwagen (bis zu drei Jahre alt)
- - Privatnutzung, bei ausschliesslich privater Nutzung (eingeschlossen:Fahrten zur Arbeitsstätte)
- - Ökorabatt und Umweltrabatte, geringer CO2 Ausstoss wird belohnt
- - Sicherheitstrainingsrabatt, wird von einigen Versicherern, bei Nachweis, ebenfalls gewährt
- - Wenigfahrerrabatt- ist bei Angabe einer maximalen Jahresfahrleistung (Staffelregelung) möglich
- - Zweitwagenrabatt, der Zweitwagen wird günstiger eingestuft.
- - nicht abschließend
Siehe auch:
Kfz Versicherung, Rabattretter
Kfz Versicherung, Rabattschutz
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